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MANAGERHAFTUNG
Erst mal hören, was Brüssel sagt

Die von der Bundesregierung angestrebte persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsratsmitgliedern liegt vorerst auf Eis. Der Gesetzentwurf, der eine Haftung mit bis zu vier Jahresgehältern vorsah, wird nach massiver Kritik der Wirtschaftsverbände überarbeitet. Man wartet wieder einmal auf die Europäische Kommission.

Berlin - "Wir werden irgendwann im nächsten Jahr vermutlich darauf zurückkommen", hieß es am Dienstag aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Das Ministerium benötige mehr Zeit, um die von Experten und Wirtschaftsverbänden in einer hausinternen Anhörung vorgebrachte Anregung und Kritik zu verarbeiten. Zudem wolle man ähnliche Pläne abwarten, die die Europäische Kommission derzeit verfolge.
Ursprünglich hatte das Ministerium den heftig kritisierten Gesetzesentwurf am Mittwoch kommender Woche ins Bundeskabinett bringen wollen. Manager sollen danach mit vier Jahresgehältern haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben machen oder wichtige Informationen verschweigen.
Gegen die Regelung waren Wirtschaft und Experten Sturm gelaufen. So hatte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) argumentiert, die vorgesehenen Haftungsrichtlinien schadeten der deutschen Wirtschaft. Nach Darstellung des Bankenverbands (BdB) ist fraglich, ob nicht durch die Androhung der Haftung die Kommunikation der Vorstandsmitglieder abnimmt und so die eigentlich gewünschte Transparenz verloren geht.

[M] DPA/ mm

Entwurf liegt auf Eis: Die Bundesregierung verschiebt die Vorlage des Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetzes aufs nächste Jahr


"Brüsseler Diskussion abwarten"

Im Ministerium hieß es, man wolle nicht in die Situation kommen, ein Gesetz zu erlassen und es dann wegen einer Vorgabe aus Brüssel gleich wieder ändern zu müssen. So erwäge die Kommission derzeit Regelungen, die die Haftung von Vorständen beträfen. Diese sollten in der vierten und siebten Gesellschaftsrichtlinie untergebracht werden.

Die Kommission habe jedoch gerade erst damit begonnen, sich mit diesen Überlegungen zu beschäftigen. Wann ein Ergebnis vorliege, sei noch nicht abzusehen. "Wir wollen abwarten, in welche Richtung sich die Diskussion dreht."

Das Bundesfinanzministerium habe sich aus eigenem Antrieb dazu entschlossen, das Gesetzgebungsverfahren vorerst zu verschieben, hieß es weiter. Insgesamt halte die Bundesregierung jedoch weiter daran fest, eine eigene Regelung für die Haftung von Managern zu erlassen. Ein Datum dafür wolle man derzeit nicht nennen. Zudem sei man derzeit noch nicht in der Lage, zu benennen, welche Vorschläge aus der internen Anhörung das Ministerium in einen überarbeiteten Entwurf aufnehmen wolle.

Vertrauen der Anleger zurück gewinnen


Das Vorhaben hatte bereits bei der internen Abstimmung in der Bundesregierung zu einem Streit geführt. Das Finanzministerium hatte zunächst eine Haftung von bis zu zwei Jahresbezügen vorgesehen, war damit jedoch auf Widerstand des Verbraucherschutzministeriums gestoßen. Die Experten von Ministerin Renate Künast (Grüne) hatten auf eine unbegrenzte Haftung gedrungen.
Mehr zum Thema

  .  Managerhaftung: Vier Jahresgehälter Höchststrafe [€] (13.10.2004)

  .  Vorstandsgehälter: Interview mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (26.08.2004)

Erst Mitte vergangenen Jahres war Anlegern die Möglichkeit gegeben worden, etwa börsennotierte Unternehmen wegen unterlassener, verspäteter oder unrichtiger Behauptungen auf Schadenersatz zu verklagen. Ziel des Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes (KapInHaG) sei es, das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt zu stärken und die besondere Verantwortung der Mitglieder von Aufsichts- und Leitungsorganen für die Entwicklung und Integrität des Kapitalmarktes hervorzuheben, heißt es in dem Entwurf.

D&O-VERSICHERUNG

Schutzweste für Manager

Von Christian Buchholz
Kugelsicher, tragbar und stets verlässlich - so sollen D&O-Versicherungen für das Führungspersonal sein. Während in den Weltkonzernen längst versierte Sicherheitsnetze für die Topmanager gespannt sind, verzichten viele Macher im Mittelstand auf den Schutz. Die Gefahr, in die sie sich damit begeben, wächst täglich.

Im Leben, im Leben geht mancher Schuss daneben!
Wir denken, doch lenken die andern dein Geschick!
Im Leben, im Leben da ist nicht alles eben
und darum braucht im Leben
der Mensch ein bisschen Glück!

              Aus dem Katja-Ebstein-Schlager "Es war einmal ein Jäger"
Hamburg/München - Glück allein reicht nicht: Die Welt eines Managers ist voller Tretminen, die bei unbedachten Schritten das Privatvermögen des Betroffenen zerplatzen lassen können - Schadenersatz und persönliche Haftung sind die Stichworte.
Die Münchener Tochter der britischen Hiscox Insurance Company  betreut nach eigenen Angaben knapp 10 Prozent der derzeit (geschätzt) 10.000 Verantwortlichen in Führungspositionen bei klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland. Angesichts einer sich verschärfenden Situation in Sachen Haftungsproblematik kaufen immer mehr Unternehmen Schutzpakete für die Topetage, die so genannten D&O-Versicherungen (Directors' and Officers' Liabilitiy Insurance).

© DPA

Sollen doch die Handschellen klicken: Managementfehler können böse Folgen für die Betroffenen haben. Das finanzielle Risiko lässt sich aber abfedern

 Doch in welchen Fällen greifen die D&O-Versicherungen? Deutschlands größter Versicherer, die Allianz  definiert, man biete Managern "ein Sicherheitsnetz, das sie persönlich vor möglichen negativen Folgen ihrer Entscheidungen schützt". Die drei relevanten Risikobereiche, die abgedeckt werden sollten, sind:
. Der Baustein Vermögensschaden-Haftpflicht. Hier sind zivilrechtliche Ansprüche des Unternehmens gegen seine Organe (Innenhaftung) versichert. Die Deckung der Innnenhaftung ist nach den Praxiserfahrungen von Hiscox der wichtigste Bestandteil einer D&O-Versicherung. Auch die Außenhaftung, also die Ansprüche Dritter - wie dem Fiskus oder Lieferanten - gegen Organe des Unternehmens, ist versichert. Versicherungsschutz besteht für den geltend gemachten Anspruch und daraus resultierende Abwehrmaßnahmen, also Gerichts- und Anwaltskosten.
. Eingeschlossen werden sollte außerdem eine Strafrechtsschutzversicherung für die Führungskräfte eines Konzerns, die bei strafrechtlichen Prozessen greift.
. Wenn es zwischen Arbeitgeber und Manager zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommt, springt der Anstellungsvertragsrechtsschutz an. Er schützt lediglich den Manager, nicht das Unternehmen. Daher kommt die Versicherung auch nur für die Kosten auf, die sonst dem Manager zur Last fallen würden. Das gilt auch bei außergerichtlichen Verfahren, dann allerdings mit Selbstbeteiligung. Im Gegensatz zur D&O ist beim Anstellungs-Rechtsschutz der Versicherungsnehmer immer die versicherte Person selbst. Hier schließt also ein Manager seine Police für sich selbst ab

Wie schnell ein Millionenschaden entsteht


Grundsätzlich werden über eine D&O-Versicherung nicht das operative Tagesgeschäft, sondern nur die Aufgaben versichert, die im direkten Zusammenhang mit der Leitung eines Konzerns stehen.

"Trend zu Anfechtungsklagen hält an": Joachim Leuther, Vorstand des Spezialversicherers Hiscox

Dabei wird übrigens nicht nach Fachbereichen unterschiedlich berechnet: Da die D&O-Versicherung durch das Unternehmen abgeschlossen wird, sind die Führungskräfte quasi unter einem Hut versichert - und damit für alle Fälle mit gesamtschuldnerischer Haftung vorbereitet. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Bereiche Strategie, Betriebsorganisation und Finanzen "ein überdurchschnittlich hohes Gefahrenpotenzial darstellen" (Hiscox).
Wie schnell es einem Topmanager passieren kann, dass er für hohe Haftungssummen aufkommen muss, zeigt ein anonymisierter Beispielfall von Hiscox: Der Geschäftsführer einer Hospital GmbH soll eine Krankenhauserweiterung planen und umsetzen. Unter anderem ordert er maßgeschneiderte Regalsysteme für den Neubau.
Die werden fachgerecht und stabil montiert. Leider stellt sich aber bei der Bauabnahme heraus, dass sie nicht den Brandschutzvorschriften entsprechen. Der folgende Aus-, Um- und Neueinbau kostet 600.000 Euro - armer Geschäftsführer. Denn: "Er wäre im Rahmen der Auftragsvergabe verpflichtet gewesen, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sicherzustellen", kommentiert Hiscox. D&O-versichert gestaltet sich der Fall für den Gebrandmarkten finanziell aber neutral.
Abfindungen mit Rechenfehler
Zweites Beispiel: Die Immo AG hat zahlreiche Tochtergesellschaften. Eine davon zählt 100 Mitarbeiter und soll liquidiert werden. Der Geschäftsführer der GmbH verhandelt mit den Mitarbeitern über deren Abfindungen. Dabei erhalten diejenigen Mitarbeiter, die weiterhin im Konzern beschäftigt werden, eine Abfindung von 50.000 Euro wegen der mit dem Wechsel des Arbeitgebers verbundenen Umständlichkeiten.
Die Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen, erhalten eine Abfindung von durchschnittlich 150.000 Euro. Nach der Abwicklung der Gesellschaft stellt sich heraus, dass die Abfindungsverträge der Mitarbeiter, die weiterhin im Konzern beschäftigt sind, aufgrund eines Formfehlers unwirksam sind.

Das Arbeitsgericht entscheidet, dass auch diesen Mitarbeitern ein Abfindungsbetrag in voller Höhe von 150.000 Euro zusteht. Dies ergibt eine Mehrbelastung von fünf Millionen Euro, die bei Vermeidung des Formfehlers nicht entstanden wäre. Für diesen Fehler ist der Geschäftsführer gemäß Paragraf 43 GmbH-Gesetz verantwortlich, da er im Rahmen seiner kaufmännischen Pflichten zur Einholung von Rechtsrat verpflichtet gewesen wäre. Der Fall ist im Rahmen einer D&O-Police versichert
Was kostet die Managerversicherung?
Unternehmensgröße, die Höhe der Versicherungssumme und die wirtschaftliche Situation sind die entscheidenden Parameter zur Berechnung. Für ein Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro und einem Versicherungsschutz, der bis zu 2,5 Millionen Euro geht, beträgt die Nettoprämie etwa 7000 Euro jährlich.

© DPA

"Herr Meyer, den Kaufvertrag hatten Sie doch in den Tresor gelegt, nicht wahr?": D&O-Versicherungen können einem das Leben in bestimmten Situationen erleichtern

Sollen im Schadensfall 5 Millionen Euro abgedeckt sein, erhöht sich der Jahresbeitrag auf etwa € 11.000. Rund €1000 teurer wird derselbe Versicherungsschutz für ein Unternehmen mit 50 Millionen Euro Bilanzsumme, so Musterrechnungen von Hiscox.

Neben der Versicherungssumme prüfen die Versicherer vor Vertragsabschluss die Geschäftsberichte des Unternehmens, kalkulieren Branchenrisiken ein, verteilen Zu- oder Abschläge für die Eigentümerstruktur und die Dauer der Existenz des Unternehmens, schließlich wird die Qualifikation der Führungskräfte ("Organmitglieder") gecheckt.
Der Mantel des Schweigens bekommt Löcher
"Start-up-Unternehmen zahlen allerdings grundsätzlich 20 Prozent mehr", ergänzt Joachim Leuther, Vorstand der Hiscox AG in München. Der 36-Jährige will das D&O-Geschäft weiter ausbauen, und die rauen Bedingungen am Markt spielen ihm die Klientel zu: Nach dem Aktien- und GmbH-Gesetz in Verbindung mit dem BGB sind Organmitglieder zu Schadenersatzzahlungen für Vermögensschäden verpflichtet, die durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflicht entstanden sind - so die Grundlage des Geschäfts.
In der Praxis fand diese Regelung bis zum Ende des 20. Jhdts jedoch keine nennenswerte Anwendung. "Im Falle von Missmanagement erfolgte häufig eine Trennung vom verursachenden Management, man versuchte jedoch ansonsten den möglichen Imageschaden durch den Mantel des Schweigens zu begrenzen", berichtet Leuther.
Doch das sei mittlerweile Geschichte. Im Laufe der 90er Jahre gewann der Shareholder-Value-Ansatz für die Bewertung immens an Bedeutung, der Einfluss des Kapitalmarkts auf das Unternehmensschicksal verstärkte sich. Nennenswert ist hier der Börsengang der Deutschen Telekom  , die gezielt Kleinanleger mit ihrer "Volksaktie" erreichen wollte. In Zeiten einer Börsen-Hausse ist es ein Leichtes, Anleger zu gewinnen.
Das Risiko verliert in dieser Zeit an Relevanz
Wut über Kursstürze entlädt sich auch vor Gericht
Die Freude der Anleger kehrt sich in Baisse-Zeiten jedoch ins Gegenteil. Wie bereits im Jahre 1929, nach dem berühmten schwarzen Freitag, verloren auch in den vergangenen Jahren viele Anleger Geld und begannen mit der Suche nach den Schuldigen. Hiscox-Vorstand Leuther: "Man ersann sich der Pflichten von Organmitgliedern und versuchte, sie in die Haftung zu nehmen - es entstand eine neue Anspruchsmentalität."

Der Schutz der Kleinaktionäre und Berichte über Möglichkeiten, entgangene Chancen vor Gericht einzuklagen, wurde nicht nur in den Medien ein neues Schwerpunktthema. Auch die Gerichte sahen sich nach dem Salami-Börsencrash 2000 relativ unvorbereitet mit einer Klageflut konfrontiert. Viele Sieger von einst, so zum Beispiel die Haffa-Brüder, fanden sich nun auf der Anklagebank wieder. Das Prozessproblem wird aber nicht auf die schillernden Namen begrenzt bleiben.

"Bei den klein- und mittelständischen Unternehmen wird die zunehmende Haftungsverschärfung mit einer zeitlichen Verzögerung Einzug halten", sagt Leuther.
Insolvenz löst oft persönlichen Bankrott aus
Während Versicherungsschutz bei großen Unternehmen bereits flächendeckend gegeben ist, bestehe bei KMU jedoch noch weiterer Aufklärungsbedarf. In diesem Zusammenhang sei ein Bewusstseinswandel der persönlich haftenden Organe notwendig, um im Ernstfall nicht das gesamte persönliche Vermögen "aufs Spiel" zu setzen.
So berge der D&O-Markt für KMU wesentlich andere Risiken als der für große Unternehmen. Einer der augenfälligsten Unterschiede: Die Gefahr einer Insolvenz, welche in vielen Fällen eine Inanspruchnahme der Organe nach sich zieht, ist bei KMU deutlich höher als bei großen Unternehmen.

Während Versicherungsschutz bei großen Unternehmen bereits flächendeckend gegeben ist, bestehen bei den klein- und mittelständischen Unternehmen noch große, weiße Flächen. Viele der persönlich haftenden Firmenlenker verdrängen offenbar die Gefahr, durch Fehlentscheidungen ihr persönliches Vermögen aufs Spiel zu setzen

Härtere Zeiten für Aufsichtsratskönige

Auf nichts reagieren Unternehmen allergischer, als auf neue Gesetze, die direkt in die Unternehmensführung hineinspielen. Das musste auch Justizministerin Karin Miklautsch zur Kenntnis nehmen. Die Spitzenmanager der Wirtschaft laufen seit Tagen Sturm gegen einen Gesetzesentwurf, der schärfere Bestimmungen für Aufsichtsräte vorsieht. Der Hintergrund: Nach diversen Firmen-Skandalen im In- und Ausland forderten die vier Parlamentsparteien eine Verbesserung der Firmen-Kontrolle, genannt "Wirtschaftshygiene-Gesetz".

Die Umsetzung des Entschließungsantrags seitens Miklautschs geht aber nun sogar Ministerkollegen Martin Bartenstein zu weit. Da die Firmen-Kontrolle in erster Instanz dem Aufsichtsrat obliegt, will sie die Zahl der Aufsichtsratsmandate auf maximal zehn pro Person beschränken. Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Unternehmen zählen nun doppelt, der Vorsitz eines Aufsichtsrats sogar dreifach. Im äußersten Fall dürften manche Manager nicht mehr als vier Aufsichtsratsmandate ausüben. Und das in einem Land, in dem mehr als ein Dutzend Wirtschaftskapitäne über 15 Mandate inne haben. Zweiter Affront aus Sicht der Wirtschaft: Miklautsch will, dass Aufsichtsräte bestraft werden können, wenn sie nachweisbar falsche Äußerungen über das Unternehmen verbreiten. "Dann sitzen nur noch Anwälte im Aufsichtsrat", glaubt der Präsident der Industriellenvereinigung, Veit Sorger, dass vielen der Aufsichtsrats-Stuhl zu heiß wird. Eine gesetzliche Beschränkung der Mandate gebe es nur in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Slowenien. "Wir brauchen dafür kein Gesetz. Wir haben ja den Corporate Governance Kodex."

Kodex

Der Kodex umfasst Wohlverhaltensregeln, denen sich Unternehmen freiwillig unterwerfen.
"Die Beschränkung der Aufsichtsratsmandate macht schon Sinn", meint der Leiter des Corporate Governance-Arbeitskreises, Richard Schenz. Aus eigener Erfahrung weiß er, dass viele der Kontrolleure zu den Aufsichtsratssitzungen "zu spät kommen, keine Fragen stellen oder überhaupt nur selten kommen".

Für die Gespräche der Industrie mit Miklautsch Mitte März macht Schenz ein Kompromiss-Angebot. Im Gesetz sollte stehen, dass sich Börse-Firmen dem Kodex gesetzlich verpflichten. Dann müssten sie im Geschäftsbericht erklären, warum sie gewisse Regeln nicht einhalten.
Der Anleger könne sich selbst seinen Reim darauf machen.

 

22 Februar 2005

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